Als Pflegeberater/in und Pflegesachverständige/r sind Sie entweder
- nebenberuflich zu ihrer Hauptbeschäftigung oder
- selbstständig als Einzelperson oder
- mit mehreren anderen Personen
beratend tätig.
In all diesen Konstellationen ist eine begleitende Rechtberatung aus meiner Sicht erforderlich.
Im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Sie als Pflegeberater/in und Pflegesachverständige/r zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit zeitlich und auch finanziell tätig sein dürfen und wie diese Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich einzuordnen ist.
Als selbständige/r (hauptberuflicher) Pflegeberater/in und Pflegesachverständige/r müssen Sie klären, wenn Sie überwiegend für ein Unternehmen tätig sind, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status Sie innehaben. Ist ihre Tätigkeit sozialversicherungsfrei oder –pflichtig.
Als Selbständiger stellen sich auch weiterhin Fragen zur Haftung.
Wenn Sie sich entschlossen haben, mit mehreren Personen die Tätigkeit auszuüben, sollte im Vorfeld geklärt werden, in welcher Rechtform (UG, GmbH, GbR etc.) Sie auftreten wollen. Hier sind Gesellschaftsverträge und Satzungen zu gestalten.
Wenn Sie Räumlichkeiten anmieten oder Mitarbeiter anstellen, bedarf dies ebenfalls einer vertraglichen Absicherung.
Wir haben uns u.a. auf den Bereich der Existenzgründungen und rechtlichen Begleitung der Pflegeberufe spezialisiert.
Als Mitglied des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberatung & Pflege e.V. stehen wir Ihnen mit persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
Stephan Beume
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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